Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

(Önormkonform nach AUVA-Empfehlung)

 

Da psychische Belastungen vermehrt diagnostiziert werden und schon zu mehr Krankentagen führen als körperliche Krankheiten und Verletzungen hat der Gesetzgeber eingegriffen:


Seit 2013 besteht die gesetzlich geregelte Mitverantwortung des Arbeitgebers für die psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Damit ist der Arbeitgeber - neben physischer Gesundheit (Helmpflicht, ergonomischer PC-Platz, Gehörschutz, etc.) - auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz rechtlich haftbar. Seit 2015 wird die Umsetzung des Gesetzes durch das Arbeitsinspektorat überprüft und gegebenenfalls Strafen verhängt.


Je nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauert der Workshops 3 - 4 Stunden und haben konkrete Verbesserungsmaßnahmen und individuelle Vereinbarungen für eine geringere psychische Belastung am Arbeitsplatz zum Ziel. Damit ist neben dem verbesserten Arbeitsklima und den gesundheitlichen Standards auch den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan.



Wir bieten Erhebung, Auswertung und Analyse mittels AUVA-empfohlener  Fragebögen (Önorm) sowie Mitarbeiter-Workshops für Verbesserungsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Kontaktieren Sie uns!